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Vertrauens- und Beschwerdestelle Psychiatrie
Berlin - Lichtenberg
Die Psychiatriebeschwerdestelle nahm am 5. Mai 1998 zunächst ihren Probebetrieb auf. Ausgangspunkt dafür war die Tatsache, dass Menschen mit psychischer und/oder seelischer Behinderung, oftmals im privatrechtlichen Bereich benachteiligt bzw. diskriminiert werden.
Mit der Verfassungsreform von 1994, wurde der Katalog der Diskriminierungsverbote um ein neues Grundrecht für Behinderte erweitert: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art.3 Abs.3 Satz 2 GG). Der Schutz Behinderter vor Diskriminierung ist damit im Text des Grundgesetzes als Verfassungswert anerkannt worden.
Ziel der Vertrauens-und Beschwerdestelle ist es, bei der Einhaltung dieses verfassungsrechtlichen Grundsatzes im Sinne der Betroffenen mitzuwirken.
Grundsätze
Die Vertrauens- und Beschwerdestelle versteht sich als unabhängige Interessenvertretung von Menschen mit psychischen Störungen/Erkrankungen und Suchterkrankungen. Die Unterstützung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Im Rahmen der Tätigkeit dieser Stelle werden die schutzwürdigen Rechte dieser Menschen und hier besonders die Belange des Datenschutzes strikt gewahrt.
Aufgaben und Ziele
Diese Stelle hat zum Ziel, den Anliegen und Anregungen von betroffenen Bürgern, sowie deren mitbetroffenen Angehörigen nachzugehen und insbesondere bei berechtigten Beschwerden auf Abhilfe hinzuwirken. Damit dient sie im erheblichen Maße der Qualitätssicherung der gemeindepsychiatrischen Versorgung und der Sicherung von Klientenrechten.
Vorrangige Aufgaben dabei sind:
- Unterstützung in allen Fragen der ambulanten und stationären Behandlung und komplementären Betreuung,
- Hilfe, Begleitung, Unterstützung und Vermittlung - zur Sicherung berechtigter materieller, existenzieller und rechtlicher Ansprüche,
- Kontaktaufnahme mit Ämtern, Institutionen und Einrichtungen,
- Erstellung eines Konzeptes bzw. Lösungsvorschlages in Abstimmung mit dem Klienten/Klientin,
Öffentlichkeitsarbeit.
Die Psychiatriebeschwerdestelle wird fachlich und informativ durch die Psychiatriekoordination des Bezirksamtes unterstützt. Im Bedarfsfall ist die Mitarbeit in den örtlichen Gremien der psychosozialen Versorgung möglich.
Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. In diesbezüglichen Fällen werden Betroffene an die Rechtsanwaltskammer, an Rechtsanwälte oder ggf an die Rechtsberatungsstelle verwiesen.
Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die unter psychischen Beeinträchtigungen und/oder seelischen Behinderungen, an Suchtkrankheiten leiden, oder von solchen bedroht sind. Eine lediglich soziale Problematik kann hier keine Berücksichtigung finden.
Das Angebot ist jedoch unabhängig von einer ambulanten oder stationären Behandlung.
Zusammensetzung und Organisation
Die Aufgaben dieser Stelle werden von einer/einem Beauftragten wahrgenommen.
Für die Beschwerdestelle steht ein möblierter Büroraum (ca. 22 qm) mit Telefonanschluss im bezirklichen Bürgeramt in der Großen-Leege-Str. kostenlos zur Verfügung. Dieser ist im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarung mit dem Bezirksamt vertraglich und zweckgebunden gesichert. Im Rahmen der Projektförderung konnte dieser Büroraum mit einem Computerarbeitsplatz ausgestattet werden. Dadurch ist schon während der Sprechstunde ein sofortiger Zugriff auf gesetzliche Regelungen, notwendige Änderungen im vorbereiteten Schriftverkehr unter direkter Einbeziehung des/der Klienten/Klientin möglich. Darüber hinaus ist die gesamte Kommunikation durch ein Faxgerät und einen Anrufbeantworter erheblich verbessert werden.
Der zeitliche Einsatz beläuft sich z. Z. auf 6 Stunden pro Woche. Die Sprechstunden werden jeweils dienstags in der Zeit von 10 -12 Uhr durchgeführt. Die eigentliche Problembearbeitung die sich aus dem Klientengespräch ergibt, erfolgt dann außerhalb dieses Zeitrahmens. Das betrifft notwendige Schreibarbeiten, Abstimmung mit tangierten Stellen, Terminvereinbarungen, Vor-Ort-Termine u.ä.
Dokumentation
Die Tätigkeit der Vertrauens- und Beschwerdestelle wird unter Wahrung des Datenschutzes dokumentiert.
Nach Abschluss des Kalenderjahres erfolgt bis zum 31.03. des Folgejahres, eine entsprechende Berichterstattung an das Gesundheitsamt des Bezirksamtes.
Sachliche Nichtzuständigkeit
Die Unterstützung durch diese Stelle ist in denjenigen Fällen nicht gegeben wenn:
- Ein Betreuer gerichtlich beigeordnet ist - ausser, wenn hierin schon ein Problem im Einzelfall besteht - Beschwerdegrund!
- Ein Rechtsanwalt den Betroffenen vertritt,
- dadurch Einflussnahme auf ein gerichtlich laufendes Verfahren genommen wird,
- eine Intervention gegenüber einer bereits entschiedenen Beschwerde oder Anregung keinen neuen Sachverhalt enthält.
Inkrafttreten
Diese Konzeption tritt unter Einbeziehung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, Bestätigung des zuständigen Bezirksamtsmitgliedes für Gesundheit, durch Bezirksamtsbeschluss in Kraft.
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